Länggass - Leist

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AKTUELL

Oder nun doch noch und trotzdem eine Lichtsignalanlage beim Länggass-Kreisel?

Frau Regula Rytz spielt mit dem Feuer

In einem Schreiben der Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün an den zuständigen Verwaltungsrichter teilt Frau Rytz mit, dass sie trotz überwiesener Motion an der Lichtsignalanlage festhalten will, da eine Minderheit des Stadtrates dies immer noch für sinnvoll fände.

Interessanterweise besteht diese Minderheit aus Mitgliedern des Grünen Bündnisses (wie Frau Rytz), und der JA! Jungen Alternativen.

Es stellt sich nun tatsächlich die Frage, ob hier Parteiinteressen höher zu gewichten sind als eindeutig gefällte demokratische Entscheide im Parlament. Wir sind äusserst gespannt auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts.

Und so äussert sich Der Bund am 2. Dezember zum Thema.

 

Keine Lichtsignalanlage beim Länggass-Kreisel (Kreuzung Länggassstrasse-Bremgartenstrasse)

Etwas voreilig hat die Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün ein Verkehrsschild montiert....

In einer interfraktionellen Motion (Grünliberale + SP/Juso) hat nun der Stadtrat am 22. September mit 59 (!) gegen 7 Stimmen entschieden, keine Lichtsignalanlage zu installieren. Der Verkehrskreisel bleibt also erhalten, wie es auch in einer Petition der "IG Länggasskreisel JA - LSA NEIN" mit mehreren hundert Unterschriften gefordert wurde.

Da diesbezüglich auch eine Beschwerde im Rahmen der Einsprache Teilprojekt 3 der Verkehrsberuhigung Länggasse hängig ist, muss sich nun auch das Verwaltungsgericht dazu äussern. Wir kommen darauf zurück.


Verkehrsberuhigung Länggasse Teilprojekt 3

Entgegen unseren Erwartungen ist der Termin für den Entscheid des Verwaltungsgerichts erneut verschoben worden.

Ursprünglich vorgesehen für den Monat Februar, dann versprochen für Juni, wir warten weiterhin...

Hier als Erinnerung die Fakten:

Der Länggass-Leist hat beim Verwaltungsgericht Beschwerde eingereicht gegen den Entscheid der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE).

Wir sind der Meinung, dass die geplanten Massnahmen im Bereich der Länggassstrasse und der Bühlstrasse nicht bundesgesetzeskonform sind. Der Leist ist nicht generell gegen verkehrsberuhigende Massnahmen - hier liegt ein allgemeines Missverständnis vor, das durch die tendenziöse Presseberichtserstattung und durch die Reaktionen aus der Verwaltung weiterhin gepflegt wird - im Gegenteil. Das Quartier kann nur an Attraktivität gewinnen, wenn der motorisierte Verkehr beruhigt wird. Dies hätte auch zur Folge, dass die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden (Motorfahrräder, Velos, zu Fuss Gehende jeglichen Alters) erhöht und garantiert wird.

Mit den von der Stadt vorgeschlagenen und von der Verwaltung (Regierungsstatthalteramt, BVE) abgesegneten Massnahmen wird hingegen die Verkehrs- und Rechtssicherheit völlig in Frage gestellt. Bisherige Erfahrungen an der Neubrückstrasse und der Mittelstrasse bestätigen die gravierenden Mängel (wir werden an dieser Stelle noch ausführlich darauf zurückkommen).

Beschwerde TP3

Beilagen:

Tempo 30 sehen und erfahren (Zeitschrift für Verkehrssicherheit)

Trottoirüberfahrten (Arbeitshilfe des Tiefbauamtes des Kantons Bern OIK II)

 

Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 02. Dezember 2011 um 22:14 Uhr
 


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